Die Kosten: Beratung und Vertretung durch
Spezialisten - zu üblichen Konditionen.
Trotz unserer hohen Spezialisierung übernehmen wir Mandate zu
üblichen Konditionen: In der Regel rechnen wir die Gebühren - wie die
meisten Anwälte - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Dies bedeutet, dass sich die Gebühren grundsätzlich nach den
Streitwerten richten.
Soweit Rechtsschutzversicherungen einstandspflichtig sind, übernehmen
diese daher alle anfallenden Kosten. Und ohne Rechtsschutzversicherung
gilt, dass die Gegenseite sämtliche Gebühren erstatten muss, wenn Sie
den Rechtsstreit gewonnen haben.
Im Einzelfall können wir selbstverständlich auch eine Abrechnung über
eine Pauschale oder Stundensätze anbieten.
Im Ergebnis liegen damit unsere Gebühren im üblichen Bereich.
Für Sie bedeutet das:
Beratung und Vertretung durch Spezialisten zu üblichen Konditionen.
Unsere Referenzen:
Empfohlen als “Top-Anwalt” in der großen Anwaltsliste der Zeitschrift
FOCUS;
bekannt aus Presse und Fernsehen;
Autor diverser Fachbücher;
tätig als Dozent für verschiedene Seminarveranstalte;
Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht
Kanzleien für Immobilienrecht
Oststr. 54, 40211 Düsseldorf
Telefon Düsseldorf: 0211 93676549
Mandatsbedingungen
©
C a r s t e n W i l k e, Rechtsanwalt, Fachanwalt
für
Mietrecht
,
Wohnungseigentumsrecht & Baurecht: Immobilienrecht - Düsseldorf
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